Steuern sparen mit Schuldzinsen: Hypotheken und Kredite im Überblick
Viele Steuerpflichtige in der Schweiz finanzieren ihr Eigenheim mit einer Hypothek oder nehmen Kredite für andere Anschaffungen auf. Die gute Nachricht: Schuldzinsen können von den Steuern abgezogen werden – allerdings nur unter bestimmten Bedingungen.
In diesem Artikel erfahren Sie, welche Schuldzinsen abziehbar sind, wie die Begrenzung funktioniert und welche Unterschiede es zwischen Hypotheken und Konsumkrediten gibt.
Schuldzinsenabzug: Grundprinzip
Was sind Schuldzinsen?
Schuldzinsen sind die Kosten, die für geliehenes Kapital anfallen. Dazu gehören:
- Hypothekarzinsen für Immobilien
- Kreditzinsen (z. B. Bankdarlehen, Privatkredite)
- Zinsen für Kreditkarten oder Leasingverträge
Steuerliche Wirkung
Schuldzinsen können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden und reduzieren so die Steuerlast.
Begrenzung des Schuldzinsenabzugs
Bundesrechtliche Regel
Der Schuldzinsenabzug ist begrenzt:
- Abziehbar sind nur Schuldzinsen bis zur Höhe der steuerbaren Vermögenserträge (z. B. Zinsen, Dividenden, Mieterträge) plus CHF 50’000.
Beispiel
- Vermögenserträge: CHF 10’000
- Schuldzinsen: CHF 80’000
- Abziehbar: CHF 60’000 (10’000 + 50’000)
- Nicht abziehbar: CHF 20’000
Hypothekarzinsen
Bedeutung für Hauseigentümer
Hypothekarzinsen machen oft den grössten Teil der Schuldzinsen aus und sind abziehbar. Sie bilden zusammen mit dem Eigenmietwert die Grundlage der Besteuerung von Wohneigentum.
Steueroptimierung
- Hohe Hypothek: Mehr Schuldzinsen, grössere Abzüge, aber auch höhere Zinskosten
- Tiefe Hypothek: Weniger Abzüge, dafür geringere finanzielle Belastung
Viele Eigentümer wählen bewusst eine gewisse Verschuldung, um den Steuerabzug optimal zu nutzen.
Konsumkredite und andere Schulden
Konsumkredite
Zinsen für Konsumkredite (z. B. Autokauf, Privatkredit) sind ebenfalls abziehbar – jedoch gelten auch hier die Begrenzungen.
Kreditkarten und Leasing
- Kreditkartenzinsen sind abziehbar, sofern sie effektiv angefallen sind
- Leasingraten gelten nicht als Schuldzinsen, sondern als Mietkosten – sie sind nicht abziehbar
Praxisbeispiele
Beispiel 1: Eigenheim mit Hypothek
Ein Ehepaar zahlt CHF 18’000 Hypothekarzinsen pro Jahr. Da sie Mieterträge und Dividenden von CHF 5’000 haben, können sie die vollen Schuldzinsen abziehen (5’000 + 50’000 = 55’000).
Beispiel 2: Konsumkredit
Ein Arbeitnehmer hat einen Privatkredit mit Zinsen von CHF 3’500. Diese Schuldzinsen sind abziehbar, sofern die Begrenzung nicht überschritten wird.
Beispiel 3: Übermässige Schulden
Ein Investor zahlt CHF 120’000 Schuldzinsen, hat aber nur CHF 20’000 Vermögenserträge. Abziehbar sind maximal CHF 70’000 (20’000 + 50’000).
Häufige Fehler und Tipps
Häufige Fehler
- Leasingraten als Schuldzinsen deklarieren
- Abzug von Schuldzinsen ohne entsprechende Nachweise (z. B. Bankbescheinigungen)
- Begrenzung des Abzugs nicht beachten
Tipps
- Hypothekarbescheinigungen von Banken immer beilegen
- Schuldenhöhe in Einklang mit steuerlicher und finanzieller Belastung bringen
- Bei Investitionen die steuerliche Wirkung von Schuldzinsen berücksichtigen
- Abgrenzen zwischen echten Schuldzinsen und nicht abzugsfähigen Kosten (z. B. Leasing)
Fazit
Schuldzinsen bieten in der Schweiz eine interessante Möglichkeit, die Steuerlast zu senken – insbesondere durch Hypotheken auf Wohneigentum. Allerdings ist der Abzug begrenzt und hängt von den erzielten Vermögenserträgen ab.
Wer seine Finanzierung geschickt plant, kann Steuern sparen, sollte dabei aber immer auch die langfristige finanzielle Tragbarkeit im Blick behalten.

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