Steuerliche Abzüge für Kinder in der Schweiz: Welche Entlastungen gibt es?
Familien in der Schweiz profitieren nicht nur von Familienzulagen, sondern auch von einer Reihe steuerlicher Abzugsmöglichkeiten. Diese Abzüge sollen die finanzielle Belastung von Eltern verringern und gelten sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene. Die genaue Höhe variiert je nach Wohnsitzkanton, weshalb es wichtig ist, die regionalen Unterschiede zu kennen.
In diesem Artikel erfahren Sie, welche steuerlichen Abzüge für Kinder in der Schweiz möglich sind, wie hoch sie ausfallen und wie Familien diese Entlastungen optimal nutzen können.
Grundsätze der steuerlichen Abzüge
Ziel der Kinderabzüge
Steuerliche Kinderabzüge sollen den höheren finanziellen Aufwand von Eltern berücksichtigen. Sie reduzieren das steuerbare Einkommen und senken dadurch die Steuerlast.
Ebenen der Besteuerung
Die Abzüge gelten:
- bei der direkten Bundessteuer,
- bei den kantonalen Steuern,
- sowie bei den Gemeindesteuern.
Da Kantone eigene Regelungen festlegen, unterscheiden sich die Beträge teils erheblich.
Wichtige Abzüge für Familien mit Kindern
Kinderabzug
Der klassische Kinderabzug gilt für jedes minderjährige Kind sowie für volljährige Kinder in Ausbildung.
- Auf Bundesebene: CHF 6’600 pro Kind und Jahr (Stand 2025)
- Kantonal: Unterschiede, z. B. Zürich CHF 9’000, Genf CHF 11’000
Ausbildungsabzug
Für Kinder in Ausbildung ab 18 Jahren kann zusätzlich ein Ausbildungsabzug geltend gemacht werden.
- Auf Bundesebene: CHF 13’600 pro Kind und Jahr
- Kantonal: ebenfalls variabel, teilweise höher
Abzug für Kinderbetreuungskosten
Eltern, die ihre Kinder in einer Krippe, bei einer Tagesmutter oder im Hort betreuen lassen, können die Kosten teilweise abziehen.
- Auf Bundesebene: maximal CHF 25’000 pro Kind
- Kantonal: Höchstbeträge unterschiedlich geregelt
Versicherungsabzüge
Beiträge zur Krankenversicherung oder andere Versicherungsprämien für Kinder können zusätzlich steuerlich berücksichtigt werden.
Besonderheiten bei Ehepaaren und Alleinerziehenden
Ehepaare
Bei verheirateten Paaren oder eingetragenen Partnerschaften werden die Abzüge für Kinder gemeinsam berücksichtigt.
Alleinerziehende
Alleinerziehende haben Anspruch auf zusätzliche Steuererleichterungen, etwa durch besondere Abzüge oder durch günstigere Tarife.
Praxisbeispiele
Beispiel 1: Familie mit zwei Kindern in Zürich
Eine Familie mit zwei schulpflichtigen Kindern profitiert von:
- 2 × CHF 9’000 Kinderabzug = CHF 18’000
- Krankenversicherungsabzügen für die Kinder
Dadurch sinkt das steuerbare Einkommen deutlich, was die Steuerlast reduziert.
Beispiel 2: Alleinerziehende Mutter mit Kind in Ausbildung
Eine alleinerziehende Mutter in Bern mit einem Kind in der Berufsausbildung erhält:
- Kinderabzug
- Ausbildungsabzug
- Entlastung durch günstigeren Tarif für Alleinerziehende
Häufige Fehler und Tipps
Häufige Fehler
- Ausbildungsabzug nach dem 18. Geburtstag nicht beantragen
- Kinderbetreuungskosten nicht vollständig deklarieren
- Unterschiede zwischen Kantonen nicht beachten
Tipps
- Immer alle Belege sammeln (Kita-Rechnungen, Ausbildungsnachweise)
- Steuerrechner des Kantons nutzen, um die Vorteile der Abzüge zu berechnen
- Bei komplexen Situationen (Patchworkfamilien, internationale Ausbildung) eine Beratung einholen
Fazit
Eltern in der Schweiz können ihre Steuerlast durch Kinder- und Ausbildungsabzüge erheblich reduzieren. Besonders die Abzüge für Betreuungskosten und Ausbildung bieten grosse Entlastungspotenziale. Da die genauen Beträge von Kanton zu Kanton stark variieren, lohnt sich ein genauer Blick auf die regionalen Regelungen.
Wer alle Abzüge ausschöpft und die entsprechenden Nachweise vorlegt, kann seine Familienfinanzen optimal entlasten.

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