Berufsauslagen & Abzüge

Spenden an gemeinnützige Organisationen: Steuerliche Vorteile nutzen

Spenden dienen nicht nur einem guten Zweck, sondern können in der Schweiz auch steuerlich geltend gemacht werden. Wer an eine gemeinnützige Organisation spendet, profitiert von einem Steuerabzug, solange bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

In diesem Artikel erfahren Sie, welche Spenden abzugsfähig sind, welche Höchstgrenzen gelten und welche Nachweise Sie benötigen.

Abzugsfähige Spenden

Voraussetzungen

Damit Spenden steuerlich berücksichtigt werden, müssen sie:

  • freiwillig und ohne Gegenleistung erfolgen
  • an eine vom Kanton oder Bund anerkannte gemeinnützige Organisation gehen
  • in Geld- oder Sachleistungen erfolgen (z. B. keine Arbeitsleistungen)

Beispiele für abzugsfähige Organisationen

  • Hilfswerke (z. B. Caritas, Rotes Kreuz)
  • Stiftungen für Bildung, Wissenschaft oder Kultur
  • Umwelt- und Tierschutzorganisationen
  • Kirchen und religiöse Institutionen (kantonal unterschiedlich geregelt)

Höchstgrenzen für den Spendenabzug

Bundessteuer

  • Abziehbar sind Spenden bis zu 20 % des Nettoeinkommens.

Kantonssteuer

  • Die Höchstgrenzen variieren: Manche Kantone übernehmen die 20 %-Grenze, andere setzen niedrigere oder höhere Limits.

Nachweise und Dokumentation

Spendenquittung

Für jede Spende muss eine Quittung oder ein Nachweis der Organisation vorliegen. Ohne Quittung wird der Abzug in der Regel nicht akzeptiert.

Sammelbelege

Bei regelmässigen Spenden (z. B. Dauerauftrag) genügt oft eine jährliche Sammelbestätigung.

Sachspenden

Abziehbarkeit

Auch Sachspenden (z. B. Möbel, Computer, Kunstwerke) können abzugsfähig sein, sofern sie an eine anerkannte Institution gehen.

Bewertung

Die Bewertung erfolgt in der Regel zum Marktwert der Spende. Es empfiehlt sich, eine Bestätigung der Organisation über den Wert einzuholen.

Praxisbeispiele

Beispiel 1: Geldspende

Eine Angestellte spendet CHF 2’000 an eine anerkannte Hilfsorganisation. Bei einem Einkommen von CHF 80’000 liegt sie deutlich unter der 20 %-Grenze – der volle Betrag ist abziehbar.

Beispiel 2: Dauerauftrag

Ein Ehepaar überweist monatlich CHF 100 an eine Stiftung. Am Jahresende stellt die Stiftung eine Sammelquittung über CHF 1’200 aus, die vollumfänglich abziehbar ist.

Beispiel 3: Sachspende

Ein Unternehmen spendet 10 ausrangierte Laptops an eine Bildungsorganisation. Der Marktwert wird auf CHF 3’000 geschätzt und kann abgezogen werden.

Häufige Fehler und Tipps

Häufige Fehler

  • Spenden ohne Quittung einreichen
  • Mitgliedsbeiträge oder Vereinsgebühren mit Spenden verwechseln (nicht abziehbar)
  • Spenden an ausländische Organisationen abziehen, die nicht anerkannt sind

Tipps

  • Nur an offiziell anerkannte Organisationen spenden
  • Spendenquittungen sammeln und zur Steuererklärung aufbewahren
  • Bei grösseren Spenden frühzeitig prüfen, ob die steuerliche Obergrenze erreicht ist
  • Daueraufträge mit jährlichen Sammelbelegen vereinfachen die Administration

Fazit

Spenden an gemeinnützige Organisationen bieten die Möglichkeit, Gutes zu tun und gleichzeitig Steuern zu sparen. Entscheidend ist, dass die Organisation anerkannt ist, die Spende freiwillig erfolgt und eine Quittung vorliegt.

Wer seine Spenden systematisch plant und dokumentiert, kann seine Steuerlast deutlich reduzieren und gleichzeitig einen wertvollen gesellschaftlichen Beitrag leisten.

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