Expats

Selbstständigkeit als Expat in der Schweiz: Chancen und steuerliche Hürden

Viele Expats, die in die Schweiz ziehen, möchten ihre berufliche Karriere nicht nur als Angestellte fortsetzen, sondern auch den Schritt in die Selbstständigkeit wagen. Die Schweiz bietet dafür attraktive Rahmenbedingungen: eine stabile Wirtschaft, ein flexibles Unternehmensumfeld und ein hohes Einkommen. Allerdings gibt es für ausländische Staatsangehörige besondere Anforderungen – sowohl bei den Bewilligungen als auch bei den Steuern und Sozialversicherungen.

In diesem Artikel erfahren Sie, welche Voraussetzungen Expats für die Selbstständigkeit erfüllen müssen, wie die steuerliche Behandlung aussieht und welche Chancen sowie Herausforderungen damit verbunden sind.

Voraussetzungen für die Selbstständigkeit als Expat

Aufenthaltsbewilligung

Die Möglichkeit zur Selbstständigkeit hängt stark von der Art der Aufenthaltsbewilligung ab:

  • B-Bewilligung (Aufenthaltsbewilligung): Expats mit B-Bewilligung können sich in vielen Fällen selbstständig machen, müssen dies aber von den kantonalen Behörden genehmigen lassen.
  • C-Bewilligung (Niederlassungsbewilligung): Expats mit C-Bewilligung können sich ohne Einschränkungen selbstständig machen.
  • L-Bewilligung (Kurzaufenthaltsbewilligung): Für Expats mit L-Bewilligung ist die Selbstständigkeit in der Regel nicht möglich, da die Bewilligung auf einen bestimmten Arbeitgeber befristet ist.

Gründungsvoraussetzungen

Für die Gründung eines Unternehmens gelten die gleichen Regeln wie für Schweizer Bürger. Mögliche Rechtsformen sind:

  • Einzelunternehmen
  • GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
  • AG (Aktiengesellschaft)

Steuerliche Behandlung der Selbstständigkeit

Einkommensteuer

Selbstständig Erwerbende versteuern ihren Gewinn als Einkommen. Dabei gilt:

  • Einnahmen minus Ausgaben = steuerbarer Gewinn
  • Der Gewinn unterliegt der Einkommenssteuer auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene

Vermögenssteuer

Das Eigenkapital des Unternehmens fliesst in die persönliche Vermögenssteuer ein.

Mehrwertsteuer (MWST)

Selbstständige müssen sich bei der Mehrwertsteuer anmelden, wenn ihr Umsatz pro Jahr CHF 100’000 übersteigt. Bestimmte Tätigkeiten sind jedoch von der MWST befreit (z. B. medizinische Leistungen, Unterricht).

Sozialversicherungen für selbstständig Erwerbende

AHV/IV/EO

Selbstständige zahlen die AHV/IV/EO-Beiträge vollständig selbst. Der Beitragssatz beträgt zwischen 5,4 % und 10 % des Einkommens, abhängig von der Höhe des Gewinns.

Pensionskasse

Im Gegensatz zu Angestellten gibt es für Selbstständige keine obligatorische berufliche Vorsorge (zweite Säule). Sie können sich jedoch freiwillig versichern oder stärker auf die Säule 3a setzen.

Unfall- und Krankenversicherung

Selbstständige müssen ihre Versicherungen selbst organisieren. Besonders wichtig sind eine Krankentaggeldversicherung und eine Berufsunfallversicherung.

Chancen der Selbstständigkeit für Expats

Flexibilität

Expats können eigene Geschäftsideen umsetzen und von der liberalen Wirtschaft in der Schweiz profitieren.

Attraktives Umfeld

Die Schweiz bietet eine hohe Kaufkraft, ein stabiles Rechtssystem und gute Rahmenbedingungen für innovative Geschäftsmodelle.

Internationale Vernetzung

Expats können ihr internationales Netzwerk nutzen, um in der Schweiz Nischenmärkte zu erschliessen.

Steuerliche und administrative Hürden

Komplexe Steuerpflicht

Selbstständige müssen ihre Steuern selbst abrechnen und Rückstellungen bilden, um Nachzahlungen zu vermeiden.

Internationale Doppelbesteuerung

Expats mit Einkünften in mehreren Ländern müssen prüfen, ob Doppelbesteuerungsabkommen greifen. Besonders bei digitalen Dienstleistungen mit internationalen Kunden können komplexe Fragen entstehen.

Buchführungspflicht

Abhängig von der Rechtsform und dem Umsatz bestehen detaillierte Buchführungspflichten.

Praxisbeispiele

Beispiel 1: Expat mit Einzelunternehmen

Ein Designer aus Italien gründet ein Einzelunternehmen in Zürich. Er versteuert seinen Gewinn über die Einkommenssteuer und zahlt die AHV-Beiträge selbst. Da sein Umsatz unter CHF 100’000 liegt, ist er nicht mehrwertsteuerpflichtig.

Beispiel 2: Expat mit GmbH

Eine Softwareentwicklerin aus Kanada gründet eine GmbH in Basel. Sie ist gleichzeitig Gesellschafterin und Geschäftsführerin. Sie bezieht einen Lohn, der wie bei Angestellten der Quellensteuer und den Sozialabgaben unterliegt. Der Gewinn der GmbH wird separat als Unternehmenssteuer erfasst.

Häufige Fehler und Tipps

Häufige Fehler

  • Start als Selbstständiger ohne kantonale Genehmigung bei B-Bewilligung
  • Fehlende Rücklagen für Steuern und Sozialversicherungen
  • Vernachlässigung der Mehrwertsteuerpflicht

Tipps für Expats

  • Frühzeitig die Aufenthaltsbewilligung und die Selbstständigkeit mit den Behörden klären
  • Steuerberater oder Treuhänder einbeziehen, insbesondere bei internationalen Einkünften
  • Versicherungen prüfen und anpassen
  • Geschäftsidee gründlich planen und finanzielle Rücklagen bilden

Fazit

Die Selbstständigkeit bietet Expats in der Schweiz grosse Chancen, erfordert jedoch eine sorgfältige Planung. Besonders Aufenthaltsbewilligungen, Steuerpflichten und Sozialversicherungen müssen beachtet werden. Wer die rechtlichen Rahmenbedingungen kennt, kann erfolgreich ein Unternehmen gründen und die Vorteile des Schweizer Wirtschaftsstandorts nutzen.

Kontaktaufnahme mit Taxea.chFindea.ch

Haben Sie Fragen?

Falls Sie Fragen zu unserem Service haben oder nicht sicher sind, ob unser Angebot zu Ihrer Situation passt, helfen wir Ihnen gerne weiter. Wir beantworten Ihre Anliegen schnell und transparent.