Expats

Rentenvorsorge für Expats in der Schweiz: AHV, Pensionskasse und Säule 3a

Die Alters- und Vorsorgeplanung ist für Expats in der Schweiz ein zentrales Thema. Neben der Frage nach Steuern und Aufenthaltsbewilligungen spielt auch die soziale Absicherung im Alter eine wichtige Rolle. Das Schweizer Vorsorgesystem basiert auf drei Säulen: der staatlichen AHV, der beruflichen Vorsorge (Pensionskasse) und der privaten Vorsorge (Säule 3a und 3b).

Für Expats stellen sich dabei viele Fragen: Welche Beiträge müssen gezahlt werden? Was passiert mit den Vorsorgegeldern beim Wegzug? Und welche steuerlichen Vorteile bietet die private Vorsorge? Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick.

Grundlagen des Schweizer Vorsorgesystems

Das Drei-Säulen-Prinzip

Die Schweizer Vorsorge basiert auf drei Säulen:

  1. Erste Säule (AHV/IV/EO): Staatliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung, obligatorisch für alle in der Schweiz Erwerbstätigen.
  2. Zweite Säule (Pensionskasse): Berufliche Vorsorge, obligatorisch für Arbeitnehmende mit einem Jahreslohn über CHF 22’050 (Stand 2025).
  3. Dritte Säule (Säule 3a und 3b): Private, freiwillige Vorsorge mit steuerlichen Vorteilen (3a) oder flexibler Gestaltung (3b).

Erste Säule: AHV für Expats

Beitragspflicht

Alle Erwerbstätigen in der Schweiz, auch Expats mit L- oder B-Bewilligung, zahlen AHV-Beiträge. Der Beitragssatz beträgt aktuell 8,7 % des Bruttolohns, geteilt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Rentenanspruch

Um eine volle AHV-Rente zu erhalten, müssen 44 (Frauen: 43) Beitragsjahre geleistet werden. Expats, die kürzer in der Schweiz arbeiten, erhalten eine anteilsmässige Rente.

Rückerstattung bei Wegzug

  • EU-/EFTA-Staaten: Beitragszeiten in der Schweiz und im EU-Staat werden zusammengerechnet, die Rente wird später anteilig ausbezahlt.
  • Drittstaaten: Bei Wegzug in ein Land ohne Sozialversicherungsabkommen können Expats unter bestimmten Umständen die einbezahlten Beiträge zurückfordern.

Zweite Säule: Pensionskasse

Obligatorische Versicherung

Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen über CHF 22’050 müssen obligatorisch in eine Pensionskasse einzahlen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, mindestens die Hälfte der Beiträge zu übernehmen.

Leistungen der Pensionskasse

Die Pensionskasse deckt:

  • Altersrente
  • Invalidenrente
  • Hinterlassenenrente für Ehepartner und Kinder

Auszahlung beim Wegzug

  • EU-/EFTA-Staaten: Das obligatorische Guthaben bleibt in der Schweiz blockiert, bis ein Rentenanspruch entsteht. Der überobligatorische Teil kann ausbezahlt werden.
  • Drittstaaten: In vielen Fällen ist eine Auszahlung des gesamten Guthabens möglich.

Steuerliche Behandlung

Pensionskassenauszahlungen beim Wegzug oder im Rentenalter unterliegen einer reduzierten Quellensteuer. Diese Steuer kann in vielen Fällen aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen zurückgefordert werden.

Dritte Säule: Private Vorsorge (Säule 3a und 3b)

Säule 3a: Gebundene Vorsorge

Die Säule 3a ist eine steuerlich begünstigte Sparform. Beiträge können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden (Stand 2025: CHF 7’056 pro Jahr für Angestellte mit Pensionskasse).

Vorteile für Expats:

  • Steuerliche Abzüge während des Aufenthalts in der Schweiz
  • Flexible Anlageformen (Sparkonto, Fonds, Lebensversicherung)

Auszahlung der Säule 3a

  • Auszahlung spätestens fünf Jahre nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters
  • Vorzeitige Auszahlung möglich bei: Wegzug ins Ausland, Erwerb von Wohneigentum oder Aufnahme einer Selbstständigkeit
  • Besteuerung bei Auszahlung mit reduziertem Steuersatz

Säule 3b: Freie Vorsorge

Die Säule 3b umfasst alle weiteren Spar- und Anlageformen. Sie ist steuerlich nicht besonders begünstigt, bietet jedoch mehr Flexibilität.

Besonderheiten für Expats

Internationale Sozialversicherungsabkommen

Die Schweiz hat mit vielen Ländern Abkommen, um Doppelzahlungen zu vermeiden und Rentenansprüche zu sichern. Expats sollten prüfen, ob ihr Heimatland ein solches Abkommen hat.

Mobilität und Vorsorge

Expats, die in mehreren Ländern gearbeitet haben, müssen ihre Vorsorgeguthaben sorgfältig dokumentieren, um im Alter keine Ansprüche zu verlieren.

Steueroptimierung

Besonders die Säule 3a ist für Expats interessant, um während des Aufenthalts in der Schweiz Steuern zu sparen. Bei einem Wegzug ins Ausland kann das Guthaben unter Umständen steuerlich günstig ausgezahlt werden.

Praxisbeispiele

Beispiel 1: EU-Expat mit kurzer Aufenthaltsdauer

Ein deutscher Expat arbeitet fünf Jahre in Zürich. Seine AHV-Beiträge werden bei der deutschen Rentenversicherung angerechnet. Pensionskassenguthaben bleiben in der Schweiz blockiert, bis eine Rentenzahlung erfolgt.

Beispiel 2: Expat aus den USA

Eine Amerikanerin arbeitet drei Jahre in Basel und zieht dann zurück in die USA. Sie kann ihre Pensionskassenguthaben auszahlen lassen, muss aber die Steuerfolgen in beiden Ländern beachten.

Häufige Fehler und Tipps

Häufige Fehler

  • Keine Prüfung der Rentenansprüche bei mehreren Ländern
  • Ignorieren der steuerlichen Vorteile von Säule 3a
  • Falsche Annahme, dass alle Guthaben beim Wegzug automatisch ausbezahlt werden

Tipps für Expats

  • Beitragsjahre und Vorsorgeguthaben sorgfältig dokumentieren
  • Frühzeitig prüfen, welche Leistungen beim Wegzug ausbezahlt werden können
  • Doppelbesteuerungsabkommen nutzen, um unnötige Steuerbelastungen zu vermeiden
  • Steuerberatung oder Vorsorgeberatung in Anspruch nehmen

Fazit

Die Rentenvorsorge in der Schweiz ist für Expats ein komplexes, aber wichtiges Thema. Während die AHV eine staatliche Grundsicherung bietet, sorgt die Pensionskasse für eine solide Ergänzung. Mit der Säule 3a können Expats zusätzlich Steuern sparen und ihre Vorsorge individuell stärken.

Wer seine Ansprüche kennt, internationale Abkommen berücksichtigt und rechtzeitig plant, kann sicherstellen, dass die Vorsorgegelder optimal genutzt werden – unabhängig davon, ob man dauerhaft in der Schweiz bleibt oder wieder ins Ausland zieht.

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