Mietrecht und Steuern: Was Mieter in der Schweiz wissen sollten
Die meisten Menschen in der Schweiz wohnen zur Miete. Während Eigentümer mit Eigenmietwert, Hypothekarzinsen und Renovationskosten steuerlich stark eingebunden sind, fragen sich viele Mieter: Welche steuerlichen Aspekte gelten für mich?
Auch Mieter können gewisse Kosten steuerlich geltend machen, profitieren aber nicht von denselben Vorteilen wie Wohneigentümer. Gleichzeitig unterliegen Mietverhältnisse strengen gesetzlichen Regeln. Dieser Artikel erklärt, welche steuerlichen Punkte für Mieter relevant sind und wie das Mietrecht dabei eine Rolle spielt.
Grundsätze für Mieter
Keine Eigenmietwert-Besteuerung
Im Gegensatz zu Eigentümern müssen Mieter keinen Eigenmietwert versteuern. Sie zahlen ihre Miete direkt aus versteuertem Einkommen.
Abgrenzung zu Eigentümern
Mieter haben weniger steuerliche Abzugsmöglichkeiten, profitieren jedoch von klaren Rechten im Mietrecht, etwa im Hinblick auf Nebenkosten oder Mieterhöhungen.
Steuerliche Abzugsmöglichkeiten für Mieter
Berufsauslagen und Pendelabzug
Mieter können Ausgaben für den Arbeitsweg oder ein Arbeitszimmer unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen.
Nebenkosten
Nebenkosten sind grundsätzlich nicht direkt steuerlich abziehbar. Sie können jedoch bei berufsbedingter Nutzung (z. B. Homeoffice-Kosten, Heizkosten für Arbeitsräume) teilweise berücksichtigt werden.
Versicherungen
Prämien für Hausrat- und Haftpflichtversicherungen sind im Rahmen der allgemeinen Versicherungsabzüge abziehbar.
Mietrechtliche Aspekte mit steuerlicher Relevanz
Nebenkostenabrechnung
Mieter haben das Recht, eine detaillierte Nebenkostenabrechnung einzusehen. Dies verhindert, dass Kosten für werterhaltende Investitionen auf die Miete abgewälzt werden, die steuerlich nicht abziehbar wären.
Mietzinserhöhungen
Mieterhöhungen müssen nachweisbar begründet werden – etwa durch steigende Hypothekarzinsen oder wertvermehrende Investitionen des Vermieters. Für Mieter haben solche Anpassungen jedoch keine direkte steuerliche Wirkung.
Zweitwohnungen und Steuern
Steuerliche Besonderheiten
Wer als Mieter eine Zweitwohnung nutzt (z. B. für Wochenaufenthalte am Arbeitsort), muss dies in der Steuererklärung angeben. In manchen Kantonen kann ein Teil der Mietkosten als Berufsausgabe anerkannt werden.
Beispiel
Ein Angestellter wohnt werktags in einer gemieteten Wohnung in Zürich und am Wochenende im Hauptwohnsitz in Luzern. Unter Umständen können die Mietkosten für die Zweitwohnung als Berufsauslagen abgezogen werden.
Praxisbeispiele
Beispiel 1: Homeoffice in gemieteter Wohnung
Eine Mieterin in Basel nutzt ein separates Zimmer ausschliesslich als Arbeitszimmer. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sie die anteiligen Mietkosten als Berufsausgaben abziehen.
Beispiel 2: Pendelwohnung
Ein Angestellter mietet in Bern eine kleine Zweitwohnung für die Arbeitswoche. Die Kosten können steuerlich berücksichtigt werden, da der Hauptwohnsitz weit entfernt liegt.
Häufige Fehler und Tipps
Häufige Fehler
- Annahme, dass die gesamte Miete steuerlich abziehbar ist
- Keine Prüfung der Nebenkostenabrechnung
- Zweitwohnungen nicht deklarieren
Tipps
- Nur klar definierte Berufsauslagen geltend machen
- Nebenkostenabrechnungen prüfen und archivieren
- Bei Zweitwohnungen steuerliche Abzugsmöglichkeiten frühzeitig abklären
Fazit
Mieter in der Schweiz haben im Vergleich zu Eigentümern weniger direkte steuerliche Abzugsmöglichkeiten. Dennoch können bestimmte Kosten wie Zweitwohnungen, Arbeitszimmer oder Versicherungen steuerlich relevant sein.
Das Mietrecht schützt zusätzlich vor überhöhten Kosten durch Nebenkosten oder unrechtmässige Mieterhöhungen. Wer seine Rechte kennt und die Steuererklärung sorgfältig ausfüllt, kann auch als Mieter steuerliche Vorteile nutzen.

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