Erbschaften und Schenkungen innerhalb der Familie: Steuerliche Regeln in der Schweiz
Ob eine Erbschaft oder eine Schenkung zu Lebzeiten – die Übertragung von Vermögen innerhalb der Familie ist ein sensibles, aber wichtiges Thema. Neben emotionalen und rechtlichen Fragen spielen auch die steuerlichen Konsequenzen eine grosse Rolle. In der Schweiz ist die Erbschafts- und Schenkungssteuer kantonal geregelt, wodurch es grosse Unterschiede zwischen den Regionen gibt.
In diesem Artikel erfahren Sie, wie Erbschaften und Schenkungen innerhalb der Familie in der Schweiz steuerlich behandelt werden, welche Ausnahmen gelten und worauf Sie besonders achten sollten.
Grundsätze der Erbschafts- und Schenkungssteuer
Steuerobjekt
Besteuert wird der Vermögensübergang, der entweder:
- durch den Tod einer Person (Erbschaft), oder
- durch eine Zuwendung zu Lebzeiten (Schenkung) erfolgt.
Steuerpflicht
Grundsätzlich steuerpflichtig ist die begünstigte Person (Erbin oder Beschenkte/r).
Unterschiede zwischen den Kantonen
Keine Bundessteuer
Auf Bundesebene gibt es keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer.
Kantonal unterschiedliche Regelungen
Jeder Kanton legt eigene Steuersätze, Freibeträge und Befreiungen fest. Dadurch kann die Steuerbelastung stark variieren.
- In einigen Kantonen (z. B. Schwyz, Obwalden, Nidwalden) sind direkte Nachkommen vollständig befreit.
- Andere Kantone erheben auch bei Kindern oder Ehepartnern eine geringe Steuer, meist mit hohen Freibeträgen.
- Bei entfernten Verwandten oder Nicht-Verwandten sind die Steuersätze deutlich höher (teilweise über 30 %).
Erbschaften innerhalb der Familie
Ehepartner und Kinder
Die meisten Kantone befreien Ehepartner und direkte Nachkommen (Kinder, Enkel) vollständig von der Erbschaftssteuer.
Geschwister und andere Verwandte
Für Geschwister, Nichten und Neffen gelten meist reduzierte Sätze, jedoch ohne vollständige Befreiung.
Nicht-Verwandte
Wer als nicht verwandte Person erbt, zahlt in fast allen Kantonen hohe Erbschaftssteuern.
Schenkungen innerhalb der Familie
Steuerliche Behandlung
Schenkungen werden grundsätzlich gleich wie Erbschaften behandelt und unterliegen den kantonalen Schenkungssteuern.
Freibeträge
Viele Kantone gewähren Freibeträge für Schenkungen an Kinder oder Ehepartner, wodurch kleinere Beträge steuerfrei bleiben.
Meldepflicht
Schenkungen müssen in der Regel den Steuerbehörden gemeldet werden, auch wenn sie steuerfrei sind.
Spezialfälle und Ausnahmen
Lebensversicherungen
Auszahlungen aus Lebensversicherungen können je nach Begünstigten als Erbschaft oder Schenkung gelten und steuerpflichtig sein.
Grundstücksübertragungen
Bei Schenkungen oder Erbschaften von Immobilien fallen zusätzlich Grundstückgewinnsteuern oder Gebühren für die Handänderung an.
Unternehmensnachfolge
Bei der Übertragung von Unternehmen innerhalb der Familie gibt es in manchen Kantonen Steuererleichterungen, um die Nachfolge zu erleichtern.
Praxisbeispiele
Beispiel 1: Erbschaft an Kinder in Zürich
Ein Vater hinterlässt seinem Sohn CHF 500’000. In Zürich sind direkte Nachkommen steuerbefreit – es fällt keine Erbschaftssteuer an.
Beispiel 2: Schenkung an Geschwister in Bern
Eine Frau schenkt ihrer Schwester CHF 100’000. In Bern ist dies schenkungssteuerpflichtig, allerdings mit reduziertem Steuersatz für Geschwister.
Beispiel 3: Erbschaft an Nicht-Verwandte in Genf
Eine Person vermacht CHF 200’000 an eine enge Freundin. In Genf fällt eine hohe Erbschaftssteuer an, da keine direkte Verwandtschaft besteht.
Häufige Fehler und Tipps
Häufige Fehler
- Annahme, dass Erbschaften und Schenkungen überall steuerfrei sind
- Schenkungen nicht melden, obwohl eine Deklarationspflicht besteht
- Immobilienübertragungen ohne Beachtung der Grundstückgewinnsteuer
Tipps
- Prüfen Sie die kantonalen Regelungen genau
- Auch steuerfreie Schenkungen immer deklarieren
- Frühzeitig planen: Durch gestaffelte Schenkungen lassen sich Freibeträge besser nutzen
- Bei grösseren Vermögen oder Immobilien professionelle Beratung in Anspruch nehmen
Fazit
Die steuerliche Behandlung von Erbschaften und Schenkungen in der Schweiz ist kantonal sehr unterschiedlich. Während Ehepartner und Kinder in den meisten Kantonen steuerbefreit sind, fallen für entfernte Verwandte oder nicht verwandte Personen teilweise hohe Steuern an.
Wer frühzeitig plant, alle Meldepflichten erfüllt und die kantonalen Unterschiede berücksichtigt, kann die Steuerlast reduzieren und Streitigkeiten mit den Behörden vermeiden.

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