Berufsauslagen & Abzüge

Berufsauslagen im Überblick: Fahrkosten, Verpflegung, Arbeitsmittel und Weiterbildung

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schweiz haben die Möglichkeit, verschiedene Berufsauslagen steuerlich abzuziehen. Dazu zählen insbesondere Fahrkosten, Verpflegungskosten, Arbeitsmittel und Weiterbildungskosten. Diese Abzüge sollen sicherstellen, dass beruflich bedingte Ausgaben nicht zu einer zusätzlichen Steuerbelastung führen.

In diesem Artikel erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Berufsauslagen und erfahren, wie Sie diese korrekt in Ihrer Steuererklärung geltend machen können.

Fahrkosten zur Arbeit: Welche Abzüge sind möglich?

Öffentliche Verkehrsmittel

Die Kosten für ÖV-Abonnemente wie Generalabonnement (GA), Halbtax, Monats- und Jahreskarten sind vollumfänglich abziehbar. Belege oder Kopien der Abonnemente müssen der Steuererklärung beigelegt werden.

Privates Fahrzeug (Auto, Motorrad)

Die Fahrt mit dem eigenen Fahrzeug ist nur dann abziehbar, wenn die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln unzumutbar ist (z. B. schlechte ÖV-Anbindung, körperliche Einschränkung, Schichtarbeit). In diesem Fall gilt eine Kilometerpauschale (ca. CHF 0.70 pro km, kantonal unterschiedlich).

Höchstgrenzen

  • Bundessteuer: Maximal CHF 3’000 pro Jahr abziehbar.
  • Kantone: Unterschiedliche Höchstbeträge (z. B. Zürich CHF 5’000, Bern CHF 6’700).

Verpflegungskosten: Wann gilt die Pauschale?

Anspruch auf Pauschale

Zusätzliche Verpflegungskosten können abgezogen werden, wenn die tägliche Rückkehr nach Hause während der Mittagspause nicht möglich oder zumutbar ist.

Kantinenregelung

  • Verpflegung in der Kantine oder am Arbeitsort: Pauschale von CHF 15 pro Arbeitstag.
  • Keine Kantine vorhanden: Pauschale von CHF 30 pro Arbeitstag.

Homeoffice und kurze Distanzen

Wer zu Hause arbeitet oder nahe beim Arbeitsplatz wohnt, kann keine zusätzlichen Verpflegungskosten geltend machen.

Arbeitsmittel: Welche Ausgaben sind abziehbar?

Abzugsfähige Arbeitsmittel

  • Computer, Drucker, Software (soweit beruflich genutzt)
  • Fachliteratur, Zeitschriften, berufliche Apps
  • Werkzeuge und Geräte, die für die Berufsausübung erforderlich sind

Pauschale oder effektive Kosten

In vielen Kantonen kann eine Pauschale für Berufsauslagen geltend gemacht werden. Alternativ können die effektiven Kosten mit Belegen angegeben werden, wenn diese höher sind.

Abgrenzung privat vs. beruflich

Kosten dürfen nur in dem Umfang abgezogen werden, in dem sie beruflich genutzt werden. Beispiel: Ein Laptop, der zu 70 % beruflich und zu 30 % privat genutzt wird, ist nur zu 70 % abziehbar.

Weiterbildungskosten: Steuerliche Abzüge für Kurse und Seminare

Abzugsfähige Weiterbildung

Seit 2016 können Weiterbildungskosten umfassender abgezogen werden. Dazu zählen:

  • Seminare, Kurse und Fortbildungen im aktuellen Beruf
  • Umschulungen und Weiterbildungen für einen Berufswechsel
  • Studiengebühren, Prüfungsgebühren, Fachliteratur, Reisekosten

Abgrenzung Weiterbildung vs. Ausbildung

  • Weiterbildung: Abziehbar, da sie im Zusammenhang mit der bestehenden oder einer neuen beruflichen Tätigkeit steht.
  • Erstausbildung: Nicht abziehbar (z. B. Bachelorstudium direkt nach der Schule).

Höchstbetrag

Pro Jahr können maximal CHF 12’000 Weiterbildungskosten abgezogen werden.

Online-Kurse und digitale Lernformen

Auch Online-Seminare, digitale Lernplattformen und Fachwebinare sind abziehbar, sofern sie einen klaren Bezug zur Berufstätigkeit haben.

Praxisbeispiele

Beispiel 1: Angestellter mit ÖV-Abo

Ein Arbeitnehmer in Zürich pendelt mit dem GA zur Arbeit. Die Kosten von CHF 3’860 sind voll abziehbar, jedoch bei der Bundessteuer auf CHF 3’000 begrenzt.

Beispiel 2: Berufstätige ohne Kantine

Eine Angestellte in Bern hat keine Möglichkeit zur Verpflegung am Arbeitsplatz. Sie macht die Pauschale von CHF 30 pro Arbeitstag geltend.

Beispiel 3: Weiterbildung zur Fachspezialistin

Ein Angestellter absolviert eine Weiterbildung mit Kurskosten von CHF 9’000. Diese können vollumfänglich abgezogen werden.

Häufige Fehler und Tipps

Häufige Fehler

  • Nutzung des Autos abziehen, obwohl ÖV zumutbar wäre
  • Private Anschaffungen als Arbeitsmittel deklarieren
  • Ausbildungskosten fälschlich als Weiterbildungskosten abziehen
  • Verpflegungskosten geltend machen, obwohl Heimkehr möglich ist

Tipps

  • Fahrkosten je nach Kantonshöchstgrenze prüfen
  • Quittungen und Belege sorgfältig aufbewahren
  • Bei Weiterbildungen eine detaillierte Kursbestätigung einreichen
  • Im Zweifel die Pauschale nutzen, wenn sie höher ist als die effektiven Kosten

Fazit

Berufsauslagen wie Fahrkosten, Verpflegung, Arbeitsmittel und Weiterbildungskosten bieten bedeutende Möglichkeiten, die Steuerlast in der Schweiz zu reduzieren. Entscheidend ist jedoch, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und eine klare Trennung zwischen privaten und beruflichen Ausgaben vorzunehmen.

Mit einer sauberen Dokumentation und dem richtigen Mix aus Pauschalen und effektiven Kosten können Arbeitnehmer ihre Steuererklärung optimal gestalten.

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