Ausbildungskosten für Kinder: Steuerliche Abzüge und Finanzierungsmöglichkeiten
Die Ausbildung von Kindern ist für viele Familien eine der wichtigsten Investitionen in die Zukunft – gleichzeitig aber auch ein erheblicher Kostenfaktor. Ob Gymnasium, Berufsausbildung, Studium oder Weiterbildung: Eltern tragen oft einen grossen Teil dieser Ausgaben. Um Familien zu entlasten, sieht das Schweizer Steuerrecht Abzüge für Ausbildungskosten vor.
In diesem Artikel erfahren Sie, welche Kosten steuerlich berücksichtigt werden können, wie hoch die Abzüge ausfallen und welche weiteren Finanzierungsmöglichkeiten Familien haben.
Grundsätze der steuerlichen Abzüge
Ziel der Regelung
Die steuerlichen Ausbildungsabzüge sollen die finanzielle Mehrbelastung durch höhere Schul- und Studienkosten ausgleichen und Familien steuerlich entlasten.
Anspruchsberechtigte
Eltern können die Abzüge für Kinder geltend machen, die:
- in Ausbildung sind,
- unter 25 Jahre alt sind,
- noch von den Eltern unterstützt werden.
Ausbildungsabzug in der Schweiz
Auf Bundesebene
Bei der direkten Bundessteuer beträgt der Ausbildungsabzug CHF 13’600 pro Kind und Jahr (Stand 2025).
Auf Kantonsebene
Die Höhe des Abzugs variiert stark je nach Kanton. Beispiele:
- Zürich: CHF 9’000 pro Kind
- Genf: CHF 11’000 pro Kind
- Bern: CHF 12’000 pro Kind
Welche Kosten sind steuerlich abziehbar?
Typische Ausbildungskosten
- Studien- und Semestergebühren
- Schulgelder für Privatschulen
- Berufsausbildungskosten (z. B. Materialien, Prüfungsgebühren)
- Kosten für Lernmittel
Einschränkungen
Nicht alle Kosten sind abziehbar. Dazu gehören:
- Lebenshaltungskosten (Miete, Essen, Transport)
- Freizeitkurse oder nicht schulische Aktivitäten
- Nachhilfe, sofern nicht Teil der schulischen Ausbildung
Weitere Finanzierungsmöglichkeiten für Ausbildungskosten
Stipendien und Ausbildungsbeiträge
In allen Kantonen gibt es staatliche Stipendien oder Ausbildungsbeiträge für Familien mit tieferem Einkommen.
Ausbildungszulage
Neben dem steuerlichen Abzug erhalten Eltern für Kinder ab 16 Jahren oft eine Ausbildungszulage (mindestens CHF 250 pro Monat, kantonal auch höher).
Säule 3a
Eltern können mit Einzahlungen in die Säule 3a nicht nur für das Alter, sondern indirekt auch für die Ausbildung der Kinder vorsorgen und gleichzeitig Steuern sparen.
Praxisbeispiele
Beispiel 1: Studentin in Zürich
Ein Ehepaar unterstützt ihre Tochter beim Studium an der Universität Zürich. Sie können den kantonalen Ausbildungsabzug von CHF 9’000 und zusätzlich den Bundesabzug von CHF 13’600 geltend machen.
Beispiel 2: Berufslehre in Bern
Eine alleinerziehende Mutter unterstützt ihren Sohn während seiner Berufslehre. Sie erhält die Ausbildungszulage und kann gleichzeitig die kantonalen Abzüge in Bern geltend machen.
Häufige Fehler und Tipps
Häufige Fehler
- Ausbildungsabzug nach dem 18. Geburtstag des Kindes nicht beantragen
- Falsche Annahme, dass Lebenshaltungskosten abzugsfähig sind
- Fehlende Belege für Studien- oder Schulgebühren
Tipps
- Ausbildungsnachweise (Schulbestätigungen, Studiengebührenrechnungen) aufbewahren
- Sowohl Bundes- als auch Kantonsabzug in Anspruch nehmen
- Prüfen, ob zusätzlich Stipendien oder Zulagen möglich sind
- Abzug auch bei erwachsenen Kindern unter 25 Jahren in Ausbildung geltend machen
Fazit
Die Ausbildung von Kindern ist teuer – doch durch steuerliche Abzüge und zusätzliche Zulagen können Familien in der Schweiz ihre finanzielle Belastung spürbar reduzieren. Wichtig ist, die kantonalen Unterschiede zu kennen, alle Belege sorgfältig aufzubewahren und auch alternative Finanzierungsmöglichkeiten wie Stipendien zu prüfen.
Wer diese Optionen kombiniert, entlastet das Familienbudget nachhaltig und schafft finanzielle Freiräume.

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