Steuerpflicht für Expats in der Schweiz: Alles, was Sie wissen müssen
Neueinwanderung in die Schweiz bringt steuerliche Pflichten mit sich. Dieser Artikel erklärt, wann Expats steuerpflichtig sind, wie die Quellensteuer funktioniert und welche Rolle Doppelbesteuerungsabkommen spielen.
Die Schweiz gehört zu den beliebtesten Zielen für internationale Fachkräfte. Attraktive Arbeitsbedingungen, hohe Löhne und eine hervorragende Lebensqualität ziehen jedes Jahr zahlreiche Expats ins Land. Wer hier lebt und arbeitet, wird jedoch auch steuerpflichtig. Die steuerlichen Regeln sind komplex und unterscheiden sich je nach Aufenthaltsstatus, Einkommen und Wohnsitz. In diesem Leitfaden erfahren Sie alles, was Sie zur Steuerpflicht für Expats wissen müssen – von den Grundlagen über die Quellensteuer bis hin zu Doppelbesteuerungsabkommen und besonderen Sonderfällen.
Steuerpflicht in der Schweiz: Grundsätze
Unbeschränkte Steuerpflicht
Expats, die in der Schweiz einen Wohnsitz begründen oder sich für eine bestimmte Dauer im Land aufhalten, werden unbeschränkt steuerpflichtig. Das bedeutet, dass neben dem Einkommen in der Schweiz auch das weltweite Einkommen und Vermögen in der Steuererklärung deklariert werden muss.
Aufenthalt ohne Wohnsitz
Auch ohne festen Wohnsitz entsteht Steuerpflicht, wenn bestimmte Aufenthaltsdauern überschritten werden:
- Mehr als 30 Tage mit Erwerbstätigkeit
- Mehr als 90 Tage ohne Erwerbstätigkeit
Bereits bei kürzeren Aufenthalten können Steuerpflichten entstehen, wenn eine Tätigkeit in der Schweiz ausgeübt wird.
Quellensteuer: Die Standardlösung für Expats ohne C-Bewilligung
Die meisten Expats mit einer Bewilligung B oder L zahlen Quellensteuer. Der Arbeitgeber zieht die Steuer direkt vom monatlichen Lohn ab und überweist sie an das Steueramt. Damit sind die meisten steuerlichen Pflichten formal erfüllt.
Höhe der Quellensteuer
Die Quellensteuer richtet sich nach:
- Höhe des Bruttolohns
- Zivilstand (ledig, verheiratet, mit oder ohne Kinder)
- Kanton des Wohnsitzes
Da jeder Kanton eigene Tarife kennt, variiert die Steuerbelastung je nach Wohnort erheblich.
Steuererklärung trotz Quellensteuer
In bestimmten Fällen müssen Expats zusätzlich eine Steuererklärung einreichen:
- Bruttojahreseinkommen über 120.000 CHF (sogenannte nachträgliche ordentliche Veranlagung, kurz NOV)
- Einkünfte oder Vermögen in der Schweiz, die nicht dem Lohnabzug unterliegen (z. B. Immobilien, Kapitalerträge)
- Freiwillige Einreichung, um zusätzliche Abzüge geltend zu machen (z. B. Säule 3a, Schuldzinsen, Krankheitskosten)
Gerade die freiwillige Einreichung ist für viele Expats interessant, da sich damit erhebliche Steuerersparnisse realisieren lassen.
Doppelbesteuerung: Schweiz und Heimatland
Viele Expats haben Angst, ihr Einkommen doppelt versteuern zu müssen. Hier greifen die Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), die die Schweiz mit über 100 Staaten abgeschlossen hat.
Grundprinzipien der DBA
- Einkommen aus unselbständiger Tätigkeit wird im Tätigkeitsstaat versteuert – also in der Regel in der Schweiz.
- Immobilien werden im Land besteuert, in dem sie liegen.
- Kapitalerträge können je nach Abkommen in beiden Staaten steuerpflichtig sein, wobei die Schweiz in der Regel eine Anrechnung der ausländischen Steuer gewährt.
Beispiel: Deutschland
Wer in der Schweiz arbeitet, aber aus Deutschland kommt, zahlt Steuern grundsätzlich in der Schweiz. Das Einkommen wird in Deutschland lediglich für die Satzbestimmung berücksichtigt, aber nicht nochmals besteuert.
Beispiel: USA
Als US-Staatsbürger:in sind Sie weltweit steuerpflichtig, auch wenn Sie in der Schweiz wohnen. Das DBA stellt sicher, dass die in der Schweiz gezahlten Steuern in den USA angerechnet werden.
Besondere Situationen für Expats
Entsandte Mitarbeitende
Wird eine Person von einem ausländischen Unternehmen in die Schweiz entsandt, gelten je nach Aufenthaltsdauer Sonderregeln. In vielen Fällen bleibt die Steuerpflicht im Heimatstaat bestehen, wenn der Aufenthalt weniger als 183 Tage im Jahr dauert und das Gehalt vom ausländischen Arbeitgeber bezahlt wird.
Grenzgänger:innen
Wer in der Schweiz arbeitet, aber im Ausland wohnt, unterliegt speziellen Regeln. In einigen Fällen wird die Steuer im Wohnsitzstaat erhoben, in anderen direkt in der Schweiz. Besondere Vereinbarungen bestehen etwa mit Frankreich, Deutschland und Italien.
Heirat oder Familie in der Schweiz
Expats mit Familie profitieren von Kinderabzügen, Kinderbetreuungskosten und dem Zweitverdienerabzug. Allerdings müssen diese Abzüge aktiv beantragt werden – sie sind nicht automatisch Teil der Quellensteuer.
Praktische Tipps für Expats
- Unterlagen sammeln: Lohnausweise, Mietverträge, Bankauszüge und Versicherungsbelege konsequent aufbewahren.
- Quellensteuertarif prüfen: Stellen Sie sicher, dass Ihr Arbeitgeber den korrekten Tarif anwendet – falsche Angaben bei Zivilstand oder Kinderzahl führen zu überhöhten Abzügen.
- Fristverlängerung nutzen: Wenn Sie zur Steuererklärung verpflichtet sind, beantragen Sie rechtzeitig eine Verlängerung.
- Doppelbesteuerung vermeiden: Klären Sie frühzeitig, welche Einkünfte auch im Heimatland angegeben werden müssen.
- Beratung in Anspruch nehmen: Gerade bei komplexen Situationen (Immobilien im Ausland, Aktienoptionen, internationale Einkünfte) ist eine professionelle Steuerberatung sinnvoll.
Fazit: Steuerpflicht für Expats ist komplex, aber planbar
Expats in der Schweiz unterliegen je nach Bewilligung, Einkommen und Aufenthaltsstatus unterschiedlichen Regeln. Für viele gilt die Quellensteuer als Standard, doch wer hohe Einkommen erzielt oder zusätzliche Abzüge nutzen möchte, muss eine Steuererklärung einreichen. Doppelbesteuerungsabkommen schützen davor, dass Einkommen doppelt versteuert wird. Mit einer klaren Organisation und fundierter Information lässt sich die Steuerpflicht in der Schweiz effizient erfüllen – und oft sogar steuerlich optimieren.