Mining und Staking: Steuerliche Behandlung in der Schweiz
Ob aktives Mining oder passives Staking: Krypto-Erträge sind in der Schweiz steuerlich relevant. Dieser Artikel zeigt, wie sie korrekt deklariert werden und welche Besonderheiten das Steueramt erwartet.
Kryptowährungen sind längst im Mainstream angekommen. Neben dem klassischen Handel mit Bitcoin oder Ethereum setzen immer mehr Anleger:innen in der Schweiz auf Mining und Staking. Doch gerade hier bestehen grosse Unsicherheiten: Müssen diese Erträge versteuert werden? Gelten sie als Einkommen oder Vermögen? Und welche Nachweise verlangt das Steueramt? Dieser Artikel gibt Ihnen einen klaren Überblick über die steuerliche Behandlung von Mining und Staking in der Schweiz.
Mining: Wenn Rechenleistung zu steuerpflichtigem Einkommen wird
Steuerrechtliche Einordnung
Beim Mining stellen Sie Rechenleistung zur Verfügung, um neue Blöcke in einer Blockchain zu validieren. Als Belohnung erhalten Sie Coins. Diese Erträge gelten in der Schweiz steuerlich als Einkommen und sind entsprechend in der Steuererklärung anzugeben.
Selbstständige Tätigkeit oder Hobby?
Entscheidend ist der Umfang. Wer mit professioneller Hardware (ASICs, Mining-Farmen) arbeitet und regelmässig hohe Einnahmen erzielt, wird meist als gewerbsmässige:r Miner:in eingestuft. Dann sind nicht nur Einkommenssteuern, sondern auch Sozialabgaben (AHV/IV/EO) fällig. Kleinere Miner:innen mit bescheidenen Erträgen können die Einnahmen hingegen als Nebeneinkünfte deklarieren.
Abzüge für Miner:innen
Aufwendungen für Strom, Internet, Kühlung und Hardware dürfen als Betriebsausgaben abgezogen werden. Wichtig ist eine saubere Dokumentation aller Kosten.
Staking: Passive Einkünfte, die steuerlich zählen
Steuerliche Behandlung von Staking-Erträgen
Beim Staking werden Coins in einer Wallet oder über eine Börse „eingefroren“, um Transaktionen zu validieren. Als Gegenleistung erhalten Sie zusätzliche Coins oder Zinsen. Diese Erträge gelten steuerlich ebenfalls als Einkommen und müssen in der Steuererklärung aufgeführt werden.
Zeitpunkt der Besteuerung
Entscheidend ist der Marktwert der erhaltenen Coins zum Zeitpunkt des Zuflusses. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) veröffentlicht dafür jährliche Steuerwerte. Fehlt ein offizieller Kurs, müssen marktübliche Preise (z. B. Börsenkurse) herangezogen werden.
Vermögenssteuer: Bestände am Jahresende zählen
Unabhängig davon, ob Sie Mining oder Staking betreiben: Der Bestand Ihrer Coins per 31. Dezember ist im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis anzugeben. Die Bewertung erfolgt anhand der offiziellen ESTV-Kursliste.
Nachweise und Dokumentation
Das Steueramt kann Nachweise verlangen. Deshalb sollten Sie aufbewahren:
- Jahresauszüge von Kryptobörsen
- Screenshots von Wallets
- Transaktionshistorien (z. B. Staking Rewards, Mining Pools)
- Belege über Strom- und Hardwarekosten (bei Mining)
Eine lückenlose Dokumentation schützt vor Diskussionen und erleichtert die Deklaration.
Sonderfälle und kantonale Unterschiede
Die Grundsätze gelten schweizweit, doch einzelne Kantone prüfen Mining- und Staking-Einkünfte besonders genau. Wer regelmässig hohe Beträge erwirtschaftet, sollte eine direkte Rücksprache mit dem Steueramt suchen oder sich von Steuerspezialist:innen begleiten lassen.
Fazit: Transparenz schafft Sicherheit
Sowohl Mining als auch Staking sind in der Schweiz steuerlich relevant. Während die Coins selbst als Vermögen gelten, sind die Erträge als Einkommen zu versteuern. Wer seine Einnahmen und Kosten sorgfältig dokumentiert, spart Zeit und vermeidet Diskussionen mit dem Steueramt. Transparenz ist der Schlüssel zu einer sauberen Steuererklärung.