Gesundheitskosten von der Steuer absetzen: In diesen Kantonen sparen Sie am meisten!
Wussten Sie, dass Ihre Gesundheitsausgaben steuerlich absetzbar sind? Je nach Kanton gelten völlig unterschiedliche Regeln - von 0% Selbstbehalt in Baselland bis 5% in den meisten anderen Kantonen. Hier die Details!
Haben Sie dieses Jahr hohe Arzt- oder Zahnarztkosten gehabt? Dann könnte Ihnen eine erhebliche Steuerersparnis entgehen! Während viele Schweizer resigniert ihre Gesundheitsrechnungen bezahlen, wissen die wenigsten: Ein Grossteil dieser Kosten lässt sich von den Steuern absetzen - wenn man die kantonalen Unterschiede kennt.
Was Sie von der Steuer absetzen können
Grundsätzlich sind alle Gesundheitskosten steuerlich absetzbar, die nicht durch Versicherungen gedeckt sind. Dazu gehören:
- Franchise und Selbstbehalt der Grundversicherung
- Rezeptpflichtige Brillen und Kontaktlinsen
- Behandlungen bei lizenzierten Naturheilern
- Zahnarztkosten aller Art
- Alle weiteren Krankheits- und Unfallkosten aus eigener Tasche
Der entscheidende Faktor: Kantonale Selbstbehalte
Hier wird es interessant - und für viele frustrierend: Die meisten Steuerpflichtigen können diesen Abzug nicht nutzen, da hohe Selbstbehalte existieren. Erst wenn Ihre Gesundheitskosten einen bestimmten Prozentsatz Ihres Nettoeinkommens überschreiten, wird der Abzug wirksam.
Die Standard-Regelung: 5 Prozent Selbstbehalt
In den meisten Kantonen sowie beim Bund gilt ein Selbstbehalt von 5 Prozent des Nettoeinkommens. Bei einem Jahreseinkommen von 80'000 Franken müssen Ihre Gesundheitskosten also über 4'000 Franken liegen, bevor Sie steuerlich profitieren.
Die Vorteilskantone für Patienten
Glarus, St. Gallen und Wallis zeigen sich patientenfreundlicher mit nur 2 Prozent Selbstbehalt - hier reichen bei gleichem Einkommen bereits 1'600 Franken Gesundheitskosten für den Steuerabzug.
Der absolute Spitzenreiter: Genf
Im Kanton Genf beträgt der Selbstbehalt lediglich 0,5 Prozent! Schon ab 400 Franken Gesundheitskosten (bei 80'000 Franken Einkommen) können Sie hier steuerlich profitieren.
Der Jackpot: Kanton Baselland
Baselland toppt alle anderen: Hier gibt es gar keinen Selbstbehalt! Jeder Franken für Gesundheit kann sofort und vollständig von den Steuern abgesetzt werden - ein enormer Vorteil für alle Steuerpflichtigen.
Strategische Überlegungen für maximale Ersparnis
Tipp 1: Timing ist alles
Planen Sie grössere Behandlungen gezielt, um den Selbstbehalt zu überschreiten.
Tipp 2: Belege sammeln
Dokumentieren Sie penibel alle Gesundheitsausgaben - auch kleine Beträge summieren sich.
Tipp 3: Wohnort-Strategie
Bei einem geplanten Umzug sollten die unterschiedlichen Selbstbehalt-Regelungen in Ihre Entscheidung einfliessen.
Fazit: Gesundheit kostet Geld - aber mit dem richtigen Wissen können Sie einen Teil über die Steuern zurückholen. Besonders in Baselland und Genf lohnt sich die genaue Dokumentation aller Gesundheitsausgaben!