Fahrtkosten zur Arbeit von der Steuer absetzen: Bis zu 15'000 Franken möglich!
Pendeln Sie täglich zur Arbeit? Dann verschenken Sie möglicherweise Hunderte oder sogar Tausende Franken! Fahrtkosten sind steuerlich absetzbar - doch die Kantone haben völlig unterschiedliche Limiten und Regeln.
Jeden Tag zur Arbeit pendeln und dabei Geld verlieren? Das muss nicht sein! Was viele Schweizer Arbeitnehmer nicht wissen: Ihre täglichen Fahrtkosten zur Arbeit können erhebliche Steuerersparnisse bringen. Je nach Kanton und Verkehrsmittel sind sogar bis zu 15'000 Franken pro Jahr absetzbar - doch die Regelungen variieren stark.
Welche Fahrtkosten Sie absetzen können
Als Berufsauslagen sind die Fahrkosten Ihres Arbeitswegs grundsätzlich steuerlich absetzbar. Dabei haben Sie verschiedene Optionen je nach Verkehrsmittel:
Velo: Die unterschätzte Steuerersparnis
Das Fahrrad wird steuerlich grosszügig behandelt:
- Schweizweit Standard: 700 Franken Pauschale bei Bundessteuer und fast allen Kantonen
- Basel-Stadt Bonus: 800 Franken absetzbar
- Ausnahmen: Uri und Genf gewähren keinen Velo-Abzug
- Besonderheit Glarus: Kein Abzug, wenn der Arbeitsweg zu Fuss unter 10 Minuten dauert
Öffentlicher Verkehr: Vollkostenerstattung möglich
Bei Bahn, Bus und Tram können Sie die tatsächlichen Kosten für Ihr Abo geltend machen - ohne pauschale Begrenzung durch das Verkehrsmittel selbst.
Auto: 70 Rappen pro Kilometer - aber mit Hürden
Beim Pkw gelten 70 Rappen pro Kilometer, doch der Abzug ist an strenge Bedingungen geknüpft. Im Kanton Zürich müssen Sie eines dieser Kriterien erfüllen:
- Distanz-Regel: Nächster ÖV-Zugang über 1 km von Wohnung/Arbeitsort entfernt
- Zeit-Regel: Keine öffentlichen Verkehrsmittel bei Arbeitsbeginn/-ende
- Effizienz-Regel: Auto spart mindestens 1 Stunde Arbeitsweg (Tür zu Tür)
- Berufliche Notwendigkeit: Arbeitgeber verlangt Privatwagen-Nutzung
- Gesundheitliche Gründe: ÖV nicht nutzbar aufgrund Krankheit/Behinderung
Kombinationen sind möglich
Clevere Pendler können oft mehrere Abzüge kombinieren:
- Velo + ÖV-Abo: In der Regel beide gleichzeitig absetzbar
- Auto + ÖV: Möglich bei Park&Ride-Nutzung (Auto zum Bahnhof, dann Zug)
Die entscheidenden Kantonsunterschiede
Hier zeigen sich die dramatischen Unterschiede zwischen den Kantonen:
Die Grosszügigen
- Uri: 15'000 Franken Maximum - der absolute Spitzenreiter
- Freiburg: 12'000 Franken
- Obwalden: 10'000 Franken
Die Durchschnittlichen
- Bern: 7'000 Franken
- Aargau: 7'000 Franken
- Solothurn: 7'000 Franken
Die Restriktiven
- Bund: 3'200 Franken
- Basel-Stadt: 3'100 Franken
- Genf: Nur 529 Franken!
Ohne Limite
Besonders attraktiv: Glarus, Appenzell Innerrhoden, Graubünden, Tessin, Waadt, Wallis, Neuenburg und Jura kennen gar keine Maximalbeträge!
Strategien für maximale Steuerersparnis
Tipp 1: Verkehrsmittel-Mix optimieren
Kombinieren Sie Velo-Pauschale mit ÖV-Abo, wo erlaubt.
Tipp 2: Wohnort-Planung
Bei Wohnungswechsel die kantonalen Unterschiede berücksichtigen.
Tipp 3: Kilometerstand dokumentieren
Bei Autonutzung penible Aufzeichnung für Nachweis führen.
Tipp 4: Jahresplanung
In Kantonen mit hohen Reduktionen ab 10'000-15'000 km strategisch planen.
Fazit: Pendeln kostet - aber mit der richtigen Strategie holen Sie einen erheblichen Teil über die Steuern zurück. Besonders in grosszügigen Kantonen wie Uri oder bei kombinierter ÖV/Velo-Nutzung sind beachtliche Ersparnisse möglich!