Steuerfristen in Bern: Fristen, Verlängerung & Hinweise
Welche Fristen gelten im Kanton Bern für die Abgabe der Steuererklärung? Hier finden Sie alle Informationen zu Einreichungsfristen, Fristverlängerung und möglichen Folgen bei verspäteter Abgabe.
Stay on top of tax deadlines with professional guidance and reliable support.
Mit unserem Steuerservice übernehmen wir das Ausfüllen und Einreichen Ihrer Steuererklärung im Kanton Bern – inklusive Fristverlängerung, Belegprüfung und Optimierung der Abzüge. Einfach, sicher und zuverlässig.
Ordinary tax deadlines
Im Kanton Bern gelten folgende Fristen für die Steuererklärung:
- Privatpersonen: bis 31. März
- Juristische Personen: bis 30. Juni
Die Fristen gelten jeweils für das Steuerjahr, das im Vorjahr abgeschlossen wurde.
Request deadline extension & maximum deadlines
Falls Sie Ihre Steuererklärung nicht innerhalb der ordentlichen Frist einreichen können, haben Sie die Möglichkeit, beim Kanton Bern eine Fristverlängerung online oder schriftlich beantragen. Der Antrag kann elektronisch oder per Post eingereicht werden – sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen.
Die maximale Verlängerung gilt:
- für Privatpersonen: bis 15. September
- für juristische Personen: bis 15. November
Gut zu wissen: Bei einer Bestellung über Taxea.ch ist die Fristverlängerung bereits inklusive. Sie müssen nichts weiter tun – wir übernehmen das für Sie.
What happens if you file your tax return late?
Wenn Sie die Abgabefrist verpassen und keine Verlängerung beantragt haben, kann das folgende Konsequenzen haben:
- Mahnung durch das Steueramt
- Mahngebühren oder Bussen
- Ermessensveranlagung in besonders schweren Fällen
Vermeiden Sie unnötige Kosten und Aufwand, indem Sie rechtzeitig einreichen – oder unsere Spezialist:innen beauftragen.
Different deadlines for special cases
Depending on your situation, different deadlines and specific tax rules may apply. For example, this may be the case in situations such as:
- Moving to Switzerland from abroad
- Moving from Switzerland to another country
- Death during the tax year
- Starting or ending self-employment
- Establishing, restructuring, or liquidating a company
In such cases, it is advisable to clarify with the relevant tax authority directly or seek support from a tax specialist to ensure compliance with deadlines and obligations.
Häufige Fragen zu Steuerfristen in Bern
Nachfolgend finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um die Steuerfristen im Kanton Bern.
Welche Fristen gelten für die Steuererklärung im Kanton Bern?
Privatpersonen müssen ihre Steuererklärung bis zum 31. März einreichen, juristische Personen bis zum 30. Juni. In beiden Fällen kann eine Fristverlängerung online oder schriftlich beantragt werden.
Wie beantrage ich eine Fristverlängerung?
Online über das Steuerportal des Kantons Bern oder schriftlich per Post. Wenn Sie Taxea.ch nutzen, übernehmen wir die Verlängerung für Sie.
Welche Folgen hat eine verspätete Einreichung?
Es drohen Mahnung durch das Steueramt, Mahngebühren oder Bussen sowie gegebenenfalls eine Ermessensveranlagung, wenn keine Fristverlängerung beantragt wurde.
Gilt die Abgabefrist auch bei tiefem Einkommen oder ohne Erwerbstätigkeit?
Ja, alle steuerpflichtigen Personen im Kanton Bern müssen jährlich eine Steuererklärung einreichen – unabhängig vom Einkommen.
Können Fristen bei besonderen Lebensumständen angepasst werden?
Ja, bei z. B. einem Todesfall innerhalb des Steuerjahres oder einem Auslandzuzug können individuelle Fristen gelten. Eine frühzeitige Rücksprache mit dem Steueramt oder unseren Spezialist:innen ist empfehlenswert.