Steuererklärung in Zürich: Das sollten Sie wissen
Sie wohnen oder arbeiten im Kanton Zürich und müssen Ihre Steuererklärung einreichen? Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zu Fristen, Abzügen, digitalen Möglichkeiten und Besonderheiten der Zürcher Steuerpraxis.
Abgabefristen im Kanton Zürich
Privatpersonen:
Die Steuererklärung muss im Kanton Zürich bis zum 31. März des Folgejahres eingereicht werden.
Unternehmen (juristische Personen):
Für juristische Personen gilt in der Regel eine Abgabefrist bis zum 30. September.
Fristverlängerung:
Eine kostenlose Fristverlängerung kann online oder schriftlich beantragt werden – in der Regel bis zum 30. November.
Bei verspäteter Einreichung ohne Fristverlängerung drohen Mahngebühren oder Bussen.
Wie reiche ich die Steuererklärung in Zürich ein?
Im Kanton Zürich stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
- Digital über „eTax.ZH“: Die Online-Steuerlösung des Kantons ermöglicht ein vollständig elektronisches Ausfüllen und Einreichen der Steuererklärung. Sie bietet Plausibilitätsprüfungen, automatische Berechnungen und spart Zeit.
- Papierformular: Alternativ können Sie die Unterlagen auch weiterhin in Papierform einreichen. Das Ausfüllen ist jedoch aufwändiger, und Rückfragen sind wahrscheinlicher.
Tipp: Wenn Sie die Steuererklärung digital einreichen, benötigen Sie keine Unterschrift – sofern Sie sich mit Ihrer elektronischen ID identifizieren.
Besonderheiten im Kanton Zürich
Im Kanton Zürich gelten einige steuerliche Eigenheiten, die Sie kennen sollten:
- Grosszügige Abzugsmöglichkeiten: Im Kanton Zürich gelten alle üblichen steuerlichen Abzüge der Schweiz – darunter Beiträge an die Säule 3a, Berufsauslagen, Pendlerkosten und Weiterbildungskosten. Viele dieser Abzüge sind mit vergleichsweise hohen Höchstbeträgen möglich und helfen, die persönliche Steuerlast zu senken.
- Keine separate Liegenschaftssteuer: Im Gegensatz zu vielen anderen Kantonen erhebt Zürich keine zusätzliche Liegenschaftssteuer. Immobilien werden ausschliesslich im Rahmen der Vermögenssteuer berücksichtigt. Das vereinfacht die Steuererklärung und verhindert eine doppelte Besteuerung von Wohneigentum.
- Steuererleichterungen für neue Unternehmen: Neu gegründete Unternehmen, die für den Kanton Zürich volkswirtschaftlich relevant sind, können für bis zu zehn Jahre teilweise von den kantonalen Steuern befreit werden. Diese Regelung schafft einen attraktiven Anreiz für Startups und Unternehmensansiedlungen.
- Individuelle Gemeindesteuerfüsse im Kanton Zürich: Die Steuerfüsse variieren im Kanton Zürich stark von Gemeinde zu Gemeinde. Während Orte wie Kilchberg mit rund 72 % besonders tief liegen, können andere Gemeinden über 120 % erreichen. Die Wahl des Wohnorts beeinflusst somit die individuelle Steuerbelastung deutlich.
- Attraktive Gewinnbesteuerung für Unternehmen: Zur Förderung des Wirtschaftsstandorts wurde der kantonale Gewinnsteuersatz in den letzten Jahren von 7 % auf 6 % gesenkt. Diese Massnahme stärkt die Standortattraktivität für Unternehmen und trägt gleichzeitig zur langfristigen Sicherung der Steuereinnahmen bei.
Unterstützung bei Sonderfällen
Unsere Spezialist:innen unterstützen Sie auch in komplexen oder besonderen Steuersituationen, zum Beispiel bei:
- Zuzug oder Wegzug aus dem Kanton Zürich
- Ausländischem Einkommen oder Vermögen
- Quellenbesteuerung mit zusätzlicher NOV-Pflicht
- Selbständigkeit, Teilzeit-Freiberuflichkeit oder Nebenerwerb
- Vermietung oder Verkauf von Immobilien
- Kapitalleistungen aus Pensionskassen oder Lebensversicherungen
Wir sorgen dafür, dass Ihre Erklärung korrekt, vollständig und steuerlich optimiert eingereicht wird – auch bei komplexen Sachverhalten.
Lassen Sie Ihre Steuererklärung in Zürich von unseren Profis ausfüllen
Verlieren Sie keine Zeit mit komplizierten Formularen oder unklaren Abzügen. Unsere erfahrenen Steuerprofis übernehmen das Ausfüllen Ihrer Steuererklärung für den Kanton Zürich – schnell, präzise und mit Blick auf alle Optimierungsmöglichkeiten.
Häufig gestellte Fragen
Nachfolgend finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Steuererklärung in Zürich.
Was kostet das Ausfüllen der Steuererklärung in Zürich bei Taxea.ch?
Wir bieten verschiedene Pakete ab CHF 99 – passend zu Ihrer steuerlichen Situation. Die nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) kann für CHF 80 separat beantragt werden. Wenn Sie eine persönliche Steuerberatung wünschen, können Sie diese optional dazu buchen. Im Prime Paket ist ein Beratungsgespräch bereits inbegriffen.
In welchen Sprachen bieten Sie Steuerberatung an?
Wir sprechen vier Sprachen und sind schweizweit für Sie da. Unsere mehrsprachigen Steuerspezialist:innen können Sie in Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch beraten – ideal auch für Expats, die sich in der Schweiz niederlassen.
Übernehmen Sie auch die Kommunikation mit dem Steueramt?
Ja, mit unseren Business und Prime Paketen vertreten wir Sie vollständig gegenüber den Steuerbehörden. So können Sie Ihre Steuererklärung sorgenlos abgeben. Nach Erhalt des Steuerbescheids kontrollieren wir diesen und besprechen das Ergebnis persönlich mit Ihnen.
Wie läuft die Zusammenarbeit mit den Spezialist:innen ab?
Mit unseren Business und Prime Paketen vertreten wir Sie vollständig gegenüber den Steuerbehörden – von der Einreichung bis zur allfälligen Rückfrage. Nach Erhalt des Steuerbescheids prüfen wir diesen sorgfältig. Im Prime Paket besprechen wir das Ergebnis zudem persönlich mit Ihnen.
Können Sie mir helfen, meine Steuern zu optimieren?
Absolut! Im Rahmen unseres Steueroptimierungs-Checks kontrollieren wir alle Ihre Angaben und prüfen sämtliche Möglichkeiten, um Ihre Steuerlast zu senken. Wir maximieren Ihre Steuerabzüge und beraten Sie zu allen verfügbaren Optimierungsmöglichkeiten – von Vorsorgeabzügen bis hin zu Berufsauslagen.

Haben Sie Fragen?
Sie möchten Ihre Steuererklärung in Zürich von einem Profi ausfüllen lassen und haben noch Fragen, die Sie gerne beantwortet hätten?