Steuererklärung in Zug: Alle Infos im Überblick

Sie wohnen oder arbeiten im Kanton Zug und möchten Ihre Steuererklärung korrekt, fristgerecht und steuerlich optimiert einreichen? Hier erfahren Sie alles Wichtige zu Fristen, Abzügen, digitalen Einreichungsmöglichkeiten und Besonderheiten im steuerlich attraktiven Kanton Zug.

Transparente Preise
Schnelle Bearbeitungszeiten
Vertretung gegenüber Behörden
Untersützung für Expats
starting from
CHF 99
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from
CHF 499
(VAT excluded)

Abgabefristen im Kanton Zug

Privatpersonen:
Die Steuererklärung muss in der Regel bis zum 30. April eingereicht werden.

Juristische Personen:
Für Unternehmen gilt eine Frist bis zum 30. September.

Fristverlängerung:
Eine Fristerstreckung kann schriftlich oder online beantragt werden – meist bis zum 31. Dezember (natürliche Personen) bzw. 30. Juni des Folgejahres (juristische Personen).

Bei verspäteter Einreichung ohne Fristverlängerung drohen Mahngebühren oder Bussen.

Wie reiche ich die Steuererklärung in Zug ein?

Sie können Ihre Steuererklärung im Kanton Zug wie folgt einreichen:

  • Online mit eTax.zug: Die Steuererklärung wird digital ausgefüllt und über das Onlineportal übermittelt. Belege können bequem hochgeladen werden.
  • Papierform: Alternativ kann die Erklärung auch ausgedruckt und postalisch eingereicht werden – mit Unterschrift und vollständigen Unterlagen.

Tipp: Die digitale Abgabe beschleunigt die Bearbeitung und reduziert Rückfragen dank Plausibilitätsprüfungen.

Besonderheiten im Kanton Zug

Zug ist bekannt für seine steuerlichen Vorteile – beachten Sie insbesondere:

  • Attraktive Unternehmensbesteuerung mit niedrigem effektiven Gewinnsteuersatz: Der Kanton Zug senkte den effektiven Gewinnsteuersatz für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften auf rund 11,9%, was ihn zu einem der attraktivsten Wirtschaftsstandorte in der Schweiz macht. Zudem bietet Zug mit der Patentbox eine maximale Steuerermässigung von 90% auf Gewinne aus Patenten und vergleichbaren Rechten sowie einen zusätzlichen Abzug von 50% für Forschungs- und Entwicklungskosten.
  • Progressive Einkommens- und Vermögenssteuer mit reduzierten Steuersätzen: Zug erhebt eine progressive Einkommenssteuer mit sozial abgestuften Tarifen und senkte die Vermögenssteuertarife 2024 um rund 15%. Die Vermögenssteuer liegt bei 0,425 bis 1,9 Promille, womit Zug im schweizweiten Vergleich eine sehr niedrige Vermögenssteuer hat.
  • Teilbesteuerung von Dividenden aus qualifizierenden Beteiligungen: Dividenden von qualifizierenden Beteiligungen bei natürlichen Personen werden im Kanton Zug nur zu 50% besteuert, was Kapitaleinkommen steuerlich entlastet.
  • Hoher Mieterabzug für selbstbewohnte Wohnungen: Mieter im Kanton Zug können maximal 30% der Wohnungsmiete (ohne Nebenkosten), jedoch höchstens CHF 10’800 pro Jahr, als steuerlichen Abzug geltend machen, was die Wohnkosten teilweise kompensiert.

Unterstützung bei Sonderfällen

Unsere Spezialist:innen begleiten Sie auch bei komplexen Steuerfragen im Kanton Zug, etwa bei:

  • Zuzug aus dem Ausland oder anderen Kantonen
  • Internationale Einkünfte und Doppelbesteuerungsabkommen
  • Quellensteuerpflicht mit freiwilliger ordentlicher Veranlagung (NOV)
  • Kapitalleistungen, Pensionskassengelder, Säule 3a
  • Immobilienbesitz, Vermietung oder Verkauf
  • Selbständigkeit, Beteiligungen oder Holdingstrukturen

Wir analysieren Ihre individuelle Lage und sorgen für eine steuerlich optimale Einreichung.

Steuern? Übernehmen wir.

Lassen Sie Ihre Steuererklärung in Zug von unseren Profis ausfüllen

Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung – wir übernehmen das Ausfüllen Ihrer Steuererklärung im Kanton Zug. Schnell, korrekt und individuell auf Ihre Situation zugeschnitten. Ideal auch bei internationalen Steuerfragen.

Häufig gestellte Fragen

Nachfolgend finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Steuererklärung in Zug.

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