Mandato di direzione

Bonuszahlungen und variable Vergütungen: Steuerliche Behandlung in der Schweiz

In vielen Branchen sind Bonuszahlungen, Provisionen und andere variable Vergütungen ein zentraler Bestandteil des Lohns. Besonders im Finanzsektor, in der Unternehmensberatung oder bei internationalen Konzernen können Boni einen erheblichen Teil des Jahreseinkommens ausmachen. Doch wie werden diese Zusatzvergütungen in der Schweiz steuerlich behandelt?

In diesem Artikel erfahren Sie, welche Arten von variablen Vergütungen es gibt, wie sie besteuert werden und worauf Arbeitnehmende achten sollten, um Überraschungen zu vermeiden.

Was zählt zu variablen Vergütungen?

Bonuszahlungen

Ein Bonus ist eine zusätzliche Vergütung, die entweder leistungsabhängig oder als pauschale Anerkennung ausbezahlt wird. Beispiele:

  • Jahresendbonus
  • Zielerreichungsbonus
  • Gewinnbeteiligung

Provisionen

Besonders im Vertrieb oder in beratenden Tätigkeiten spielen Provisionen eine Rolle. Sie hängen meist direkt vom erzielten Umsatz ab.

Mitarbeiterbeteiligungen

  • Aktienoptionen
  • Restricted Stock Units (RSUs)
  • Mitarbeiteraktien

Diese Formen sind komplexer, da sie nicht sofort in bar ausbezahlt, sondern an bestimmte Bedingungen (z. B. Vesting-Perioden) geknüpft sind.

Steuerliche Behandlung von Bonuszahlungen

Einkommen aus unselbstständiger Arbeit

Bonuszahlungen gelten wie der Grundlohn als Einkommen aus unselbstständiger Tätigkeit. Sie sind voll steuerpflichtig und unterliegen denselben Regeln wie der reguläre Lohn.

Zeitpunkt der Besteuerung

Der Zeitpunkt der Auszahlung ist entscheidend. Ein Bonus, der im Januar 2025 für die Leistung des Jahres 2024 ausbezahlt wird, zählt steuerlich zum Einkommen von 2025.

Quellensteuer

Bei ausländischen Arbeitnehmern ohne Niederlassungsbewilligung (C-Bewilligung) wird die Steuer direkt vom Arbeitgeber als Quellensteuer abgezogen.

Steuerliche Behandlung von Aktienoptionen und RSUs

Unterscheidung nach Art der Beteiligung

  • Nicht kotierte Optionen: Besteuerung im Zeitpunkt der Ausübung.
  • Kotierte Optionen / RSUs: Besteuerung beim Zufluss oder bei der Übertragung.

Steuerbarkeit

Der steuerbare Betrag entspricht in der Regel dem Marktwert der erhaltenen Aktien oder Optionen im Zeitpunkt der Ausübung oder Übertragung.

Kapitalgewinne

Wertsteigerungen nach der Zuteilung gelten als steuerfreie Kapitalgewinne – ausser es liegt eine gewerbsmässige Tätigkeit vor.

Sozialversicherungsrechtliche Aspekte

AHV/IV/EO

Bonuszahlungen und Mitarbeiterbeteiligungen unterliegen auch den Sozialversicherungsbeiträgen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen jeweils ihren Anteil.

Arbeitslosenversicherung (ALV)

Auf Bonuszahlungen sind ebenfalls Beiträge an die Arbeitslosenversicherung zu leisten, soweit das Einkommen innerhalb der versicherten Lohnobergrenzen liegt.

Besondere Situationen

Arbeit in mehreren Ländern

Werden Boni oder Aktienoptionen in einer Zeitspanne verdient, in der ein Arbeitnehmer in mehreren Ländern tätig war, muss das Einkommen zeitanteilig aufgeteilt werden. Hier spielen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) eine wichtige Rolle.

Ehepartner und Familien

Bonuszahlungen werden in der Steuererklärung zusammen mit dem übrigen Einkommen des Haushalts berücksichtigt, da Ehepaare und eingetragene Partner in der Schweiz gemeinsam besteuert werden.

Praxisbeispiele

Beispiel 1: Bonuszahlung

Eine Angestellte in Zürich erhält im März 2025 einen Bonus von CHF 20’000. Dieser wird zusammen mit dem Lohn von 2025 besteuert und unterliegt auch den Sozialabgaben.

Beispiel 2: Aktienoptionen

Ein Mitarbeiter erhält 2022 Aktienoptionen, die 2024 ausgeübt werden. Der Gewinn im Zeitpunkt der Ausübung wird als Einkommen versteuert. Steigt der Wert danach weiter, sind diese zusätzlichen Gewinne steuerfrei.

Häufige Fehler und Tipps

Häufige Fehler

  • Annahme, dass Bonuszahlungen steuerfrei oder privilegiert behandelt werden
  • Fehlende Deklaration von Mitarbeiteraktien oder RSUs
  • Keine Aufteilung von Einkünften bei internationalen Tätigkeiten

Tipps

  • Bonuszahlungen immer in der Steuererklärung deklarieren
  • Bei Mitarbeiterbeteiligungen alle Unterlagen aufbewahren (Zuteilung, Ausübung, Marktwert)
  • Internationale Tätigkeiten frühzeitig prüfen und DBA-Regelungen beachten
  • Bei komplexen Vergütungsmodellen eine Steuerberatung in Anspruch nehmen

Fazit

Bonuszahlungen und variable Vergütungen sind ein fester Bestandteil vieler Lohnpakete in der Schweiz – steuerlich werden sie jedoch gleich wie regulärer Lohn behandelt. Während Boni relativ einfach über die Steuerabrechnung erfasst werden, erfordern Aktienoptionen und andere Mitarbeiterbeteiligungen eine sorgfältige Dokumentation und genaue Kenntnis der steuerlichen Regeln.

Wer seine Unterlagen vollständig aufbewahrt und die internationalen Aspekte beachtet, kann steuerliche Risiken vermeiden und seine Steuerlast korrekt erfüllen.

Kontaktaufnahme mit Taxea.chFindea.ch

Haben Sie Fragen?

Falls Sie Fragen zu unserem Service haben oder nicht sicher sind, ob unser Angebot zu Ihrer Situation passt, helfen wir Ihnen gerne weiter. Wir beantworten Ihre Anliegen schnell und transparent.